Probezeit

Das Interview ist gut gelaufen, der Arbeitsvertrag unterschrieben und Sie sind nun in Ihrem neuen Job angekommen. Jetzt endlich hat das Suchen, Bewerben, Vorstellen und Absagen-Erhalten ein Ende gefunden und Sie können aufatmen. Die ersten Tage im neuen Büro sind aufregend gewesen, aber jetzt arbeiten Sie sich stetig in das für Sie neue Aufgabengebiet ein. Sie gehören also jetzt dazu!

Gehören Sie wirklich schon dazu? Nein, noch nicht ganz! Eine Hürde bleibt in den meisten Fällen (gesetzlich vorgeschrieben ist sie allerdings nicht) noch zu nehmen – die Probezeit. Die Zeitspanne, in der sowohl Sie selbst als auch Ihr neuer Arbeitgeber prüfen können, ob die Erwartungen erfüllt werden, ist in Ihrem Arbeitsvertrag fest vereinbart bzw. wird durch den geltenden Tarifvertrag geregelt. In der Regel beträgt sie zwischen drei und sechs Monaten. In diesem Zeitraum können sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen beenden.

Oftmals wird die Probezeit auf dieses eine einzige Thema reduziert. Natürlich ist es für Sie von großer Wichtigkeit, den neu begonnenen Job (so er Ihnen denn gefällt und Sie bleiben wollen) zu behalten. Aber es gibt noch viele andere Dinge, die während der Dauer der Probezeit wichtig sind und die Sie kennen sollten, denn gerade in den ersten Wochen lauern viele Stolpersteine und Fettnäpfchen auf Sie! Jetzt in der Praxis wird von Ihnen erwartet, dem positiven Eindruck des Vorstellungsgespräches gerecht zu werden … in allen Fällen. Sie müssen geschickt kommunizieren, Teamspirit beweisen, unter Druck Ruhe bewahren und vor allem in Ihrem Fachgebiet Top-Leistungen bringen. Und eines ist auch klar: Nicht nur der Chef, auch die neuen Kolleginnen und Kollegen werden Sie unter die Lupe nehmen: Sind Sie nett? Sind Sie ehrlich? Werden Sie helfen, wenn Not am Mann ist? Kann man Ihnen vertrauen? Wollen Sie ein funktionierendes Rädchen im Team-Getriebe werden? Vergessen Sie hier bitte nicht, dass Ihre neuen Kollegen ja in den allermeisten Fällen nichts, aber auch gar nichts von Ihnen wissen.

Natürlich werden auch Sie die neue berufliche Umgebung sehr aufmerksam beobachten und vielleicht auch kritisch hinterfragen. Werden alle Versprechungen des Interviews eingehalten? Gefällt Ihnen die Ihnen zugeteilte Arbeit? Begegnen Ihnen Chef und Kollegen freundlich und mit Wertschätzung? Ist dies der Job, von dem Sie geträumt haben? Prüfen Sie hier wirklich genau, denn die Erfahrung zeigt, dass man sich am Anfang meist sehr um Sie bemüht, dies dann aber häufig auf ein „normales“ Maß zurückgeht. Das ist völlig in Ordnung so, denn Sie arbeiten sich ja immer besser ein und gehören (bald) wirklich dazu. Falls es aber gleich zu Beginn der Probezeit erhebliche Differenzen geben sollte, dann überlegen Sie am besten sehr gründlich, ob Sie diesen Job behalten oder sich lieber eine neue Position suchen möchten.

Wir gehen nun aber davon aus, dass von Ihrer Seite her alles passt und Sie gerne in diesem Unternehmen bleiben und arbeiten wollen. Damit Sie sich von Ihrer Schokoladenseite zeigen können, haben wir hier eine Liste von Themen zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, die Probezeit erfolgreich hinter sich zu bringen:

  • Seien Sie auf jeden Fall pünktlich! Kalkulieren Sie für Ihren Arbeitsweg eventuelle Staus mit ein. Reizen Sie nicht gleich Gleitzeitzonen oder das Vertrauensarbeitszeit-Konto voll aus.
  • Halten Sie die – vielleicht unausgesprochene – Kleiderordnung ein! Schauen Sie bei den Kolleginnen und Kollegen ab. Im Zweifelsfall kleiden Sie sich in den ersten Tagen lieber ein bisschen formeller als zu leger. Sie werden schnell ein gutes Gefühl dafür bekommen, was kleidungsmäßig angesagt ist.
  • Für den ersten Eindruck gibt es selten eine zweite Chance! Seien Sie immer freundlich, offen und gehen Sie (ohne aufdringlich zu werden!) auf Ihre neuen Kollegen zu. Lächeln Sie – schneller kann man keinen positiven Zugang zu Menschen bekommen.
  • Ihr Einstand darf gefeiert werden! Ihr neues Team wird sich sicher über die Einladung zu einer lockeren Runde nach Feierabend in den Büroräumen oder zum gemeinsamen Frühstück freuen. Erkundigen Sie sich aber vorher unbedingt über den Usus, der in Ihrem neuen Unternehmen herrscht. Konfetti und Luftschlangen sind selten eine gute Idee.
  • Sie freuen sich sicher, wenn die Kollegen und der Chef Sie von Anfang an mit Ihrem Namen ansprechen – umgekehrt gilt das selbstverständlich auch! Erarbeiten Sie sich ein gutes Namensgedächtnis (wenn nicht schon vorhanden) … ggf. auch heimlich mit kleinen Spickzettelchen.
  • Zeigen Sie, dass Sie dazugehören (wollen)! Wenn Ihre Abteilung geschlossen in die Mittagspause geht, sollten Sie hier keine Ausnahme machen. Sie zeigen dadurch, dass Sie aktiv Anteil nehmen wollen und dass die Kolleginnen und Kollegen Ihnen auch über die reine Zusammen-Arbeit hinaus wichtig sind.
  • Dazu gleich noch ein weiterer Tipp: Wenn über andere gelästert wird (und das kommt wirklich nicht selten vor), dann enthalten Sie sich am besten sämtlicher Kommentare. Zum einen können Sie sich nach nur kurzer Zugehörigkeit noch gar kein Urteil über andere anmaßen, zum anderen sind Klatsch und Tratsch keine guten Gesprächsthemen – Sie sollten sich auch in Zukunft davon besser fernhalten.
  • Glänzen Sie anfangs durch Zurückhaltung und Bescheidenheit. Es steht Ihnen gut an, die Ratschläge und Meinungen älterer und/oder erfahrener Kollegen intensiv anzuhören und ernst zu nehmen. Aber stellen Sie Ihr Licht auch nicht ohne Not unter den Scheffel. Drastische „Reform-Ideen“ sollten Sie während der Probezeit jedoch besser noch ein Weilchen zurückstellen.
  • Wenn Sie bemerken, dass die versprochene Einarbeitung in der Hektik untergeht, bitten Sie Ihren Chef um einen „Paten“ – möglichst einen erfahrenen Kollegen aus Ihrem Team. Ihm (oder ihr) können Sie dann gezielt Fragen stellen, wenn Sie etwas nicht wissen. Zu viele Fragen könnten leicht als Inkompetenz interpretiert werden … zu wenige Fragen hingegen können zu Fehlern führen, die vermeidbar gewesen wären. Überlegen Sie also immer zunächst einmal selbst … und fragen erst dann nach, wenn Sie partout nicht weiterkommen.
  • Seien Sie engagiert und sorgfältig und erledigen Sie alle Aufgaben, die man Ihnen zuweist, mit einer gehörigen Portion Enthusiasmus. Je höher im Organigramm Ihre neue Position angesiedelt ist, desto höher werden die Erwartungen und Anforderungen an Sie sein. Man wird Sie beobachten – deshalb überzeugen Sie mit Leistung und Resultaten. Sollte einmal etwas weniger zu tun sein (haha!), dann suchen Sie sich sinnvolle Beschäftigung und/oder fragen Sie Kollegen, ob jemand Unterstützung braucht. Däumchen-Drehen kommt garantiert nicht gut an!
  • Beobachten und verfolgen Sie ganz gezielt die Kommunikation im Team, mit dem Chef und auch die Arbeitsprozesse. So finden Sie die im Team übliche Herangehensweise heraus und können sich schnell einfügen.
  • Seien Sie bitte auch kritikfähig! Konstruktive Kritik ist ein probates Mittel, um bessere Lösungen zu erreichen – und richten sich nicht gegen Sie persönlich. Nehmen Sie solche Kritik ernst und überprüfen Sie sie vorurteilslos.
  • Bringen Sie ruhig in eine Diskussion über ein Problem – vorsichtig und eher bescheiden – den Geistesblitz mit ein, der Sie gerade überfallen hat … am besten aber, wenn das Team dabei ist. Nach einem Vier-Augen-Gespräch mit dem Chef könnten Ihnen Ihre (bestimmt sinnvollen) Ideen und Vorschläge als „Anbiedern“ ausgelegt werden.
  • Wenn Sie einen Fehler gemacht haben, dann gestehen Sie ihn auf jeden Fall ein. Sie sind neu im Unternehmen und kein Mensch ist fehlerlos! Es wäre viel peinlicher, wenn Sie schweigen und man Ihnen später nachweist, dass das Malheur Ihretwegen passiert ist, denn das könnte Sie in der Probezeit Ihren Job kosten.
  • Bitten Sie um Feedback-Termine! Im Trubel des Alltags werden solche Gespräche häufig vernachlässigt, obwohl sie gerade für Sie als „Neuling“ so wichtig wären. Mit genügend zeitlichem Vorlauf aber sollten sowohl Ihr Vorgesetzter als auch das gesamte Team in der Lage sein, sich eine halbe Stunde dafür zu nehmen. Solche Gespräche sind für alle gut und wichtig – und bieten Ihnen (ganz nebenbei) auch noch die Möglichkeit für positives Selbstmarketing … indem Sie alle über Ihr Projekt und dessen Fortschritt bzw. dessen Abschluss informieren (und dabei auch Ihren Beitrag dazu kurz einbringen). Tipp: Knappe Protokolle sind hier eine gute Hilfe.
  • Wenn es zu Konflikten kommen sollte, sprechen Sie diese ruhig und sachlich an – zunächst ohne Namensnennung im gesamten Team und – wenn das keine Verbesserung zur Folge hat – mit den Kollegen, die Ihnen das Leben gerade schwer machen. Rennen Sie besser nicht sofort zum Chef – „Petzen“ wird meist sehr übel genommen. Nur wenn wirklich gar keine Lösung erreicht werden kann, können Sie ein gemeinsames Gespräch mit dem Chef vorschlagen.
  • Achten Sie auch ganz besonders auf indirekte Botschaften, die Ihnen (häufig unbewusst) gegeben werden. Kommunikation findet auf vielen verschiedenen Ebenen statt. Seien Sie aufmerksam, nehmen Sie solche Kommunikationskanäle wahr und reagieren Sie entsprechend darauf.
  • Etwa nach der einem Drittel der Probezeit sollten Sie den Chef um ein Beurteilungsgespräch So erfahren Sie, wie Sie und Ihre Arbeitsleistung wahrgenommen werden … und ob Sie ggf. Korrekturen vornehmen müssen, um die Probezeit erfolgreich beenden zu können. Eine solche Bitte ist absolut keine Schande! Das Gespräch ist ein für beide Seiten nützliches Instrument.

Es kann sicher vorkommen, dass Sie während Ihrer Probezeit einmal einen Tag Urlaub brauchen. Rechtlich erhalten Sie den vollen Anspruch auf den Ihnen für das Kalenderjahr noch zustehenden Urlaub erst nach dem sechsten Monat der Betriebszugehörigkeit. Das Bundesurlaubsgesetz erlaubt aber in der Probezeit einen anteiligen Urlaubsanspruch – pro Monat der Zugehörigkeit ein Zwölftel des Jahresanspruches. Viele Vorgesetzte zeigen sich hier großzügig, aber Ihr Chef muss Ihnen nicht zu jedem gewünschten Termin Urlaub gewähren. Wenn betriebliche Belange dagegenstehen, kann er Ihnen den Urlaub zu diesem Termin verweigern.

Und was passiert, wenn Sie in der Probezeit krank werden? Ja, das wäre Ihnen sicher peinlich, denn Sie wollen sich ja von Ihrer besten und gesündesten Seite zeigen. Aber selbstverständlich können Sie – mit einem entsprechenden Attest vom Arzt – der Arbeit fernbleiben, wenn Sie krank sind. Eine Besonderheit gibt es bei Krankheit innerhalb der Probezeit allerdings: Erst nach vier Wochen der Betriebszugehörigkeit greift die Lohnfortzahlung. Wenn Sie vorher krank werden, müssen Sie Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Und außerdem kann man Ihnen innerhalb der Probezeit mit zwei Wochen Kündigungsfrist auch bei Krankheit kündigen, denn es werden keine Gründe für die Kündigung benötigt!

Wenn Sie innerhalb der Probezeit schwanger werden, so sollten Sie dies Ihrem Chef sofort mitteilen, denn die Schwangerschaft begründet einen besonderen Kündigungsschutz (während der gesamten Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Geburt des Kindes). Außerdem dürfen Sie als Schwangere manche Tätigkeiten nicht ausführen (beispielsweise schweres Heben, Strecken,…) und auch Überstunden sind tabu.

Zum Schluss noch ein wichtiger Tipp – bevor Sie den Arbeitsvertrag unterschreiben: Lesen Sie sehr genau, was unter dem Passus „Probezeit“ steht. Sollte hier der Begriff „befristetes Probearbeitsverhältnis“ erscheinen, wäre es besser, den Vertrag nicht anzunehmen, denn dies besagt, dass das Arbeitsverhältnis automatisch (ohne Kündigung!) am letzten Tag der Probezeit endet. Damit wären Sie dann faktisch arbeitslos, es sei denn, man bietet Ihnen einen neuen Arbeitsvertrag an. Hier finden Sie ein Beispiel für eine gängige Formulierung:

„Das Arbeitsverhältnis ist zum Zwecke der Erprobung bis zum … befristet und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem Ablauf des … Das Arbeitsverhältnis kann vor Ablauf dieser Frist von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich gekündigt werden.“ (Quelle: https://karrierebibel.de/probezeit/)

Und nicht vergessen: Auch während der Probezeit kann der Chef eine außerordentliche Kündigung aussprechen! Sie ist fristlos und damit sofort wirksam. Gründe dafür können sein:

  • Diebstahl, Unterschlagung,
  • Tätlichkeiten, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen gegenüber Arbeitgeber oder Kolleg*innen,
  • Arbeitszeitbetrug,
  • beharrliche Arbeitsverweigerung,
  • grobe Verletzung der Treuepflicht,
  • Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot.

Aber auch Sie können eine außerordentliche Kündigung aussprechen! Und zwar dann, wenn der Arbeitgeber Ihnen das Gehalt länger nicht bezahlt (sog. erhebliche Zahlungsrückstände). Na, wer würde in diesem Fall schon länger dort arbeiten wollen?!

Geheimtipp: Wir prüfen Unternehmen und Kandidaten VOR dem ersten Kennenlernen „auf Herz und Nieren“ … so können Sie sicher sein, dass Sie in Ihrem neuen Job kein „Blattgold“, sondern die echte Variante erwartet…

…damit sich Ihre neue Position als genau das erweist, was Sie sich erhoffen – nämlich als Ihr Traumjob! Und mit unseren Tipps ist die Probezeit für Sie ein Kinderspiel! Viel Glück!!!

 

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